1. Allgemeines Verhalten in der Halle
Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet oder belästigt werden.
Den Anweisungen des Hallenpersonals ist stets Folge zu leisten.
Essen und Trinken sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
Rauchen und offenes Feuer sind im gesamten Gebäude verboten.
Tiere dürfen nicht in die Kletterhalle mitgenommen werden.
2. Zutritt und Altersbeschränkungen
Kinder unter 14 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen.
Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit unterschriebener Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten alleine klettern.
Der Zutritt ist nur mit gültigem Ticket gestattet.
Personen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bewusstseinsverändernden Substanzen wird der Zutritt verweigert.
3. Sicherheitsregeln beim Klettern
Vor der ersten Nutzung muss eine Einweisung erfolgen oder eine schriftliche Bestätigung über ausreichende Kenntnisse abgegeben werden.
Es darf ausschließlich mit geprüftem und zugelassenem Klettermaterial geklettert werden.
Eigenes Material ist regelmäßig auf Sicherheit zu überprüfen.
Beim Seilklettern ist ein fachgerechtes Sichern mit geeigneten Sicherungsgeräten verpflichtend.
Beim Bouldern muss der Absprungbereich freigehalten werden. Es gilt ein Absprungverbot aus großer Höhe.
Es ist stets auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Kletternden zu achten.
4. Nutzung von Leihausrüstung
Leihausrüstung darf nur nach ordnungsgemäßer Übernahme genutzt werden.
Der Kunde haftet für Schäden oder Verlust durch unsachgemäßen Gebrauch.
5. Bereichsregeln
Boulderbereich:
Bouldern erfolgt ohne Seil auf Absprunghöhe.
Matten dürfen nicht verschoben werden.
Spotten (sichern durch Mitkletternde) ist empfohlen.
Keine Gegenstände (z. B. Taschen, Flaschen) im Absprungbereich ablegen.
Seilkletterbereich:
Partnercheck ist verpflichtend.
Sichern ist nur mit modernen Sicherungsgeräten erlaubt (z. B. Halbautomaten).
Kein Querklettern über andere Routen hinweg.
Toprope-Klettern nur an dafür vorgesehenen Seilen.
6. Haftung und Eigenverantwortung
Das Klettern geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Die Kletterhalle haftet nicht für Unfälle, die durch unsachgemäße Nutzung oder Missachtung der Regeln entstehen.
Eltern und Begleitpersonen haften für ihre Kinder bzw. betreuten Personen.
7. Hausrecht und Sanktionen
Bei Verstößen gegen diese Benutzerordnung kann ein Verweis aus der Halle erfolgen.
Bei groben oder wiederholten Verstößen behält sich die Hallenleitung vor, Hausverbot zu erteilen.
Eine Rückerstattung des Eintrittspreises ist in solchen Fällen ausgeschlossen.
Wir danken für die Einhaltung dieser Regeln – sie dienen der Sicherheit und dem respektvollen Miteinander aller Kletternden!
Fürstenfeld, 09.04.2025
Kletterhalle Fürstenfeld GmbH
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